Ausbildung

Mit Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes ab dem 01. Januar 2020 werden die bisher getrennten Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in eine generalistische Berufsausbildung zusammengeführt. Die Ausbildung zur "Pflegefachfrau" und zum "Pflegefachmann" dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in einen praktischen und schulischen Teil.  Im Praxisteil lernen die Auszubildenen die verschiedenen Einsatzorte der Pflege kennen. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und andere Einrichtungen.