Ergänzende Qualifizierung für Altenpfleger/innen welche nach Landesrecht in der Altenpflege ausgebildet wurden

(mit Ausbildungsbeginn vor dem 25.08.2003)

Altenpfleger/innen, die nach dem Brandenburgischen Landesrecht ausgebildet wurden, erfüllen derzeit nicht die Voraussetzungen für die Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach § 132a SGB V. Ziel dieser ergänzenden Qualifikation ist es daher, die im Abgleich mit dem Altenpflegegesetz des Bundes zu ergänzenden Inhalte zu vermitteln, so dass eine Anerkennung durch die Krankenkassen erfolgen kann.

Inhalte:

  • aktuelle Berufsgesetze und rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegeberufe
  • Professionalisierung der Altenpflege
  • Berufsverbände und Organisationen
  • gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
  • Pflegedokumentation und Pflegeprozess
  • Pflege psychiatrisch erkrankter Menschen
  • Überleitung und Entlassungsplanung
  • Anleitung und Beratung
  • Mitwirkung bei der Diagnostik und Therapie
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Informationen:

Derzeit wird die Ergänzende Qualifizierung nicht angeboten. Wir führen eine Warteliste, bitte kontaktieren Sie uns.

Zielgruppe:

  • Altenpfleger/innen, die nach den Regelungen des Landes Brandenburg vor Inkrafttreten des (Bundes-)Altenpflegegesetzes ausgebildet wurden.

Zugang:

  • Berufsabschluss/Staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in nach Landesrecht vor Inkrafttreten des (Bundes-) Altenpflegegesetzes

Umfang:

  • 168 UStd.

Da diese Weiterbildung nicht mehr stark nachgefragt wird, haben sich die Altenpflegeschulen im Land Brandenburg koordiniert, so dass diese jährlich einmal von einer Altenpflegeschule angeboten wird. Zur Durchführung der Weiterbildung bedarf es einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Interessenten.

  • 2020: Medizinische Schule Uckermark e. V.
    Stettiner Straße 127
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